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   LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14   

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LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14 (https://dejure.org/2014,14525)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 05.06.2014 - 5 O 25/14 (https://dejure.org/2014,14525)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 5 O 25/14 (https://dejure.org/2014,14525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Konstanz, 19.11.2013 - 2 O 132/13

    Umschuldungsmaßnahme der Republik Griechenland: Unzulässigkeit einer vor einem

    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    Abschließend sei angemerkt, dass die in dem Beschluss des Oberlandsgerichts München unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Konstanz vom 19. November 2013 (2 O 132/13, juris) angedeutete Möglichkeit, den Rechtsstreit nach einer gemäß den Regeln der EuZVO erfolgten Zustellung der Klage sodann mangels internationaler Zuständigkeit der deutschen Gerichte als unzulässig abzuweisen, nicht überzeugend ist, weil sich in der Konsequenz einer solchen Klagezustellung die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte typischerweise aus Art. 16 Abs. 1 EuGVVO ergeben müsste.
  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    (...) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1963 ( NJW 1963, 1732 ; bestätigt in BVerfG NJW 2006, 2542 ; vgl. ferner BGH NJW 1979, 1101 ) festgestellt, dass den Staaten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Immunität von inländischer Gerichtsbarkeit zusteht, wenn und soweit es um die Beurteilung ihres hoheitlichen Verhaltens (sog. "acta iure imperii") geht.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 76/11

    Verfahrenaussetzung: Aussetzung eines Urheberrechtsstreits ohne

    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    Die dort bereits anhängigen Vorabentscheidungsverfahren sind vielmehr auch für das hiesige Verfahren erheblich, weil den " Vorlageverfahren und dem vorliegenden Verfahren ( ...) hinsichtlich dieser Fragen weitgehend übereinstimmende Fallgestaltungen" zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZR 76/11, juris Rn. 7).
  • LG Wiesbaden, 16.04.2013 - 5 O 258/12
    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    Es ist gerichtsbekannt, dass in dem vor dem Landgericht Wiesbaden zu 5 O 258/12 geführten Verfahren das Bundesamt für Justiz eben deshalb Bedenken an der Einordnung einer wegen des "Schuldenschnitts" auf zivilrechtliche Ansprüche gestützten Klage gegen die Hellenische Republik als Zivilsache geäußert hat.
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    (...) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahre 1963 ( NJW 1963, 1732 ; bestätigt in BVerfG NJW 2006, 2542 ; vgl. ferner BGH NJW 1979, 1101 ) festgestellt, dass den Staaten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts Immunität von inländischer Gerichtsbarkeit zusteht, wenn und soweit es um die Beurteilung ihres hoheitlichen Verhaltens (sog. "acta iure imperii") geht.
  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 40/12

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch:

    Auszug aus LG Neuruppin, 05.06.2014 - 5 O 25/14
    Ob dies der Fall ist, richtet sich wiederum nicht nach dem Motiv oder Zweck, sondern nach der Art und Natur der zu beurteilenden staatlichen Handlung oder des streitigen Rechtsverhältnisses (s. auch BGH, Beschl. v. 30.01.2013, III ZB 40/12 ).
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